Der Eheschließung geht die sogenannte Anmeldung voraus.

Sie muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.
Eine Anmeldung zur Eheschließung kann nur dann vorgenommen werden, wenn sämtliche Unterlagen (jeweils aktuell und im Original) vollständig vorliegen.

Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.
Dies bedeutet aber auch, dass während diesen halben Jahres ein Termin für eine Eheschließung gefunden werden muss.

Grundsätzlich sollten beide Partner die Anmeldung gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten, von der vertretenen Person unterzeichnet sein und sämtliche erforderlichen Unterlagen sind mit vorzulegen.
Der vollmachtgebende Partner hat die in der Anmeldung zur Eheschließung gemachten Angaben persönlich bei der/dem Standesbeamtin/en noch vor der Eheschließung durch Unterschrift zu bestätigen.

Sollte die Eheschließung nicht bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen, setzen Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung. Das Standesamt Feilitzsch wird die Anmeldung aufnehmen und dem ausgewählten Standesamt die geprüften Unterlagen übersenden.

Wir dürfen Sie jedoch bereits darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben und noch eine weitere Gebühr bei dem dann für die Trauung zuständigen Standesamt fällig wird.

Erforderliche Unterlagen für deutsche Staatsangehörige:
Benötigt werden immer:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz vom Bürgeramt/Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb VG-Bereich) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes; die melderechtliche Anmeldung allein ist nicht ausreichend.
  • eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes - sollte dies Feilitzsch sein, werden wir die Unterlage selbst anfertigen)

Des Weiteren:
Wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist bzw. verpartnert war:

  • aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (sollte dies Feilitzsch sein, wird dieses Dokument von uns angefertigt)

oder

  • Eheurkunde & Scheidungsurteil bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde & Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft

Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig!

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • RegistrierscheinVertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namenserklärung
  • Einbürgerungsurkunde

Sind bereits gemeinsame Kinder vorhanden:

  • Geburtsurkunde (zusätzl. Vaterschaftsanerkennung, falls Vater noch nicht aus Urkunde hervorgeht)

Bei Auslandsbeteiligung:
Wenn einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss ein persönliches Beratungsgespräch im Standesamt geführt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin. Wenn möglich, bringen Sie bereits vorhandene Urkunden mit.Sofern einer der Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, wird aus rechtlichen Gründen für die Anmeldung und für die Trauung ein vereidigter Dolmetscher, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt, benötigt.

Ausländische Urkunden müssen grundsätzlich von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die zuständigen Auslandsvertretungen in Deutschland weiterhelfen. Eventuell ist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses - je nach Staat - erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis stellt Ihnen das Wohnsitzstandesamt nach Vorlage von entsprechenden Unterlagen aus.

Kosten
Die Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis.
Auszug aus dem Kostenverzeichnis:
55,-- €    für die Anmeldung, wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind
30,-- €    zusätzlich pro Person, wenn ausländisches Recht anzuwenden ist
40,-- €    wenn Anmeldung zur Eheschließung nicht beim Standesamt Feilitzsch erfolgte
12,-- €    je Eheurkunde/Internationale Eheurkunde
  5,-- €    pro erweiterte Meldebescheinigung
70,-- €    Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeit (wie samstags, Freitag nachmittags, etc.)

Ihr Ansprechpartner: Standesamt Feilitzsch, Michael Weiß, Telefon: 09281/7351-17