Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022
 
Gemäß Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Töpen vom 18.04.2000 beträgt die Hundesteuer jährlich 
für den ersten Hund 25,00 EUR
für den zweiten Hund 50,00 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund 75,00 EUR
für einen Kampfhund Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2 KampfhundeVO) 300,00 EUR
Eine Änderung dieser Steuerbeträge ist nicht erfolgt, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet werden kann.
Die Hundesteuer wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung für das Kalenderjahr 2022 in ihrer Höhe auf Basis der v.g. Rechtsvorschriften festgesetzt.
Die Steuer ist jeweils zum 01. April eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.
Die bei der Anmeldung des Hundes ausgegebene Steuermarke bleibt für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat (die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag der Bekanntmachung) durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Töpen, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch -Steueramt-, Hauptstraße 28, 95183 Feilitzsch zu erheben.
 
GEMEINDE TÖPEN
Alexander Kätzel, 1.Bürgermeister