Öffentlicher Aufruf Regionalbudget 2025
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
ILE Bayerisches Vogtland
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2025
Der Zusammenschluss Bayerisches Vogtland in der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) hat für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die maximale Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 40.000 EUR beantragt. Hiervon fördert das ALE 90% (36.000 Euro) und der ILE 10% (4.000 Euro). Aufgrund der im Vergleich zu den letzten Jahren geringeren möglichen Fördersumme haben sich die Kommunen Feilitzsch, Gattendorf, Töpen und Trogen dazu entschlossen, die Fördersumme des Regionalbudgets im Fall der Bewilligung aus eigenen Mitteln um weitere 20.000 EUR auf 60.000 EUR aufzustocken.
Die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils geltenden Fassung.
ILE ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderbedingungen
- Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 500 € nicht unterschreiten. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind dies 500 € brutto, in anderem Fall 500 € netto.
- Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind dies 20.000 € brutto, in anderem Fall 20.000 € netto. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
- In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist demnach nicht zulässig.
- Der Projektträger benötigt eine Steuernummer, die im Antrag anzugeben ist.
- Die Kleinprojekte dürfen noch nicht begonnen worden sein. Als begonnen wird ein Projekt grundsätzlich gewertet, wenn
- für die beantragte Maßnahme bereits Material gekauft wurde
- bereits eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags abgegeben wurde.
- Zuschüsse Dritter sind nun neu zulässig, solange die Gesamtheit aller erhaltenen Mittel den förderfähigen Betrag nicht übersteigt (d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht).
- Es gilt, die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu beachten.
- Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis rechtzeitig vorgelegt werden kann.
Fördergegenstand
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder
b) Natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 60% bezuschusst, jedoch maximal mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der in einem privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist (so ist eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) nicht erlaubt).
Die Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützende Projekte im Rahmen des Regionalbudgets.
Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
1 |
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung |
20 |
2 | Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes | 20 |
3 | Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements | 30 |
4 | Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen | 30 |
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen ILE und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
Abgabe der Förderanfragen spätestens am 11.1.2025
Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises) spätestens bis zum 20.09.2025
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet unter Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Regionalbudget
Die Anfrage auf Förderung sind an die verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses zu richten:
Bürgermeister Francisco Hernandez Jimenez, Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
Hauptstraße 28, 95183 Feilitzsch
Tel. 09281/ 7351-10, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Als Ansprechpartnerin für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
ILE-Managerin Monika Uhle, Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
Hauptstraße 28, 95183 Feilitzsch
Tel. 09281/ 7351-25, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Feilitzsch, den 30.10.2024
Francisco Hernandez Jimenez
Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
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