Finanzamt Hof mit Außenstellen Naila und Münchberg

Bekanntmachung über den Feldvergleich und die Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse

In der Gemeinde Töpen wird in der Gemarkung Töpen ab 01.03.2018 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt (§ 11 BodSchätzG). Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.

Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten wurden der amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamtes sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt.

Nach § 15 BodenSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen.

Die Mitarbeiter der Bodenschätzung haben eine Ausnahmegenehmigung zum Betreten der Grundstücke.

Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

Die Gemeinde Töpen wurde vom Finanzamt gebeten, die vorgenannten Informationen an ihrer Anschlagtafel und auf ihrer Website bekannt zu geben.

Nach Abschluss der Arbeiten können die betroffenen Grundstückseigentümer die Ergebnisse einsehen (wird gesondert bekannt gegeben).

 

Färber

Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vorsitzender des Schätzungsausschusses

Tel. 09281/929-1602